___ auf Konfrontationsvermeidung und Dispensation gut. Konkret hielt sie fest, die beiden Frauen würden von der persönlichen Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung – abgesehen von ihrer eigenen Einvernahme – dispensiert, es würden geeignete Vorkehrungen getroffen, damit sich der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin sowie die Zeugin anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung nicht begegneten und sich letztere