5. Amtliche Verteidigung Der Beschuldigte beantragte mit Anschlussberufung vom 12. Mai 2020, Rechtsanwalt B.________ sei als sein amtlicher Verteidiger einzusetzen (pag. 572 und pag. 576 f.). Mit Verfügung vom 28. Juli 2020 wurde Rechtsanwalt B.________ gestützt auf Art. 130 Bst. d und Art. 133 Abs. 1 StPO mit Wirkung ab 12. Mai 2020 als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt (pag. 627).