3. Antrag auf Sicherheitsleistung Mit Anschlussberufung vom 12. Mai 2020 stellte und begründete Rechtsanwalt B.________ namens und auftrags des Beschuldigten den Antrag, die Straf- und Zivilklägerin sei zu verpflichten, eine Sicherheit für Kosten und Entschädigungen des zweitinstanzlichen Verfahrens in gerichtlich zu bestimmender Höhe zu leisten (pag. 572 und pag. 575). Die Generalstaatsanwaltschaft und die Straf- und Zivilklägerin beantragten mit Stellungnahmen vom 12. Juni 2020 (pag. 621) bzw. vom 25. Juni 2020 (pag. 623) die Abweisung des Antrags auf Sicherheitsleistung.