Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt F.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 2‘434.45. A.________ hat dem Kanton Bern die auf den Schuldspruch entfallende amtliche Entschädigung in Höhe von CHF 121.70 (5% der amtlichen Entschädigung) zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Rechtsanwalt F.________ wird aus dem amtlichen Mandat von A.________ entlassen. V. Weiter wird beschlossen: