Die Polizeihaft von einem Tag wird im Umfang von CHF 100.00 auf die Busse angerechnet. 2. Zur Bezahlung einer Parteientschädigung von CHF 665.20 an die Privatklägerin C.________. 2 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 843.85 und Auslagen von CHF 180.55, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘024.40 (5% der gesamten Verfahrenskosten).