Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘500.00, ausmachend auf die Freisprüche CHF 1‘425.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 18‘039.00. II. A.________ wird schuldig erklärt: der sexuellen Belästigung zum Nachteil von C.________, begangen am 26.05.2018 in Bern und in Anwendung der Art. 47, 51, 106, 198 StGB, Art. 426 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt.