unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 15‘819.65 für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte, einer Genugtuung an A.________ von CHF 2’500.00 für die besonders schweren Verletzungen seiner persönlichen Verhältnisse und unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 16‘033.15 und Auslagen von CHF 3‘430.85, insgesamt bestimmt auf CHF 19‘464.00, an den Kanton Bern (95% der gesamten Verfahrenskosten).