Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 22. Januar 2020 (PEN 19 494) Erwägungen: I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung; nachfolgend Vorinstanz) erkannte mit Urteil vom 22. Januar 2020 (pag. 487 ff.) Folgendes: «I. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung der Schändung zum Nachteil von C.________, angeblich begangen am 26.05.2018 in Bern, 2. von der Anschuldigung der sexuellen Belästigung zum Nachteil von E.________