3. Die Verfahrenskosten für die beiden Widerrufsverfahren von CHF 600.00 werden vom Kanton Bern getragen. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduzieren sich die Verfahrenskosten um CHF 300.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 300.00. 4. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung wird verzichtet. 63 II. B.________ wird freigesprochen