1. Zu einer Geldstrafe von 22 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 2'640.00. Die Untersuchungshaft von 28 Tagen (11.09.2014 bis 08.10.2014) wird im Umfang von 22 Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 17'868.20 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2'000.00. III. Weiter wird verfügt: