Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen durch 1. Veräusserung von Cannabis an L.________ im Zeitraum vom 01.09.2010 bis zum 25.08.2012 an der D.________ in E.________; 2. Veräusserung von Cannabis an M.________ im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 25.08.2012 an der D.________ in E.________; wird infolge Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen durch