20.1.2 Entschädigungen Die Kostenauflage präjudiziert die Entschädigungsfrage (BGE 137 IV 352 E. 2.4.2). Eine Entschädigung ist bei diesem Ausgang des Verfahrens nicht geschuldet (vgl. auch Art. 429 Abs. 1 e contrario i.V.m. Art. 436 Abs. 1 StPO). 20.2 Oberinstanzliches Verfahren Für die Entschädigungsfrage gilt das soeben Ausgeführte (vgl. Ziff. V.20.1.2), weshalb eine Entschädigung auch oberinstanzlich nicht geschuldet ist (vgl. auch Art. 429 Abs. 1 e contrario i.V.m. Art. 436 Abs. 1 StPO). VI. Verfügungen