Die Frage der Legalprognose kann aber offenbleiben, da die Kammer ohnehin an das Verschlechterungsverbot gebunden ist und eine andere Beurteilung daher ausser Betracht fällt. Dem Beschuldigten 2 ist folglich für die Geldstrafe der bedingte Strafvollzug zu gewähren mit einer minimalen Probezeit von zwei Jahren. 18.8 Verbindungsbusse Für die theoretischen Ausführungen zur Verbindungsbusse wird auf das in Ziff. IV.17.2.9 hiervor Ausgeführte verwiesen.