55 vom 6. Mai 2019 ausgesprochene Grundstrafe (5 Tagessätze wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz) angemessen, d.h. im Umfang von 2/3, ausmachend rund 3 Tagessätze, zu erhöhen. Damit resultiert eine Strafe von insgesamt 17 Tagessätzen, so dass abzüglich der mit Strafbefehl vom 6. Mai 2019 ausgesprochenen Geldstrafe von 5 Tagessätzen eine Zusatzstrafe von 12 Tagessätzen Geldstrafe resultiert. 18.6 Tagessatzhöhe Für die theoretischen Ausführungen betreffend die Tagessatzhöhe wird auf Ziff.