Entgegen der Vorinstanz sieht die Kammer nicht die monitären Interessen im Vordergrund, sondern die ideellen. Er will den Menschen seine Weltanschauung «aufzwingen» und kümmert sich nicht um die aktuell geltende Rechtsordnung. Er ist ein Überzeugungstäter und zieht andere durch sein Verhalten und seine Aussagen betreffend den legalen Hanfanbau in strafrechtliche Verfahren. Zudem ist festzuhalten, dass er AX.________ ist und versuchte, sich mit dem Konstrukt der P.________ AG aus der Verantwortung zu ziehen. Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich daher im Umfang von 4 Strafeinheiten straferhöhend aus.