Fazit Gesamtgeldstrafe und Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft Der Beschuldigte 1 wird zu einer Geldstrafe von 22 Tagessätzen à CHF 120.00, ausmachend CHF 2'640.00, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre bestimmt. Die ausgestandene Untersuchungshaft vom 11. September 2014 bis 8. Oktober 2014 (pag. 79) wird im Umfang von 28 Tagen an die Geldstrafe angerechnet (Art. 51 aStGB).