In der Zwischenzeit hat sich das monatliche Einkommen des Beschuldigten 1 auf rund CHF 5'551.00 erhöht (vgl. Lohnausweis für das Jahr 2020; pag. 1924). Unter Berücksichtigung des höheren Einkommens und damit einhergehend des höheren Pauschalabzugs von 30 % für Krankenkasse und Steuern resultiert bei im Übrigen unveränderten Faktoren eine Tagessatzhöhe von abgerundet CHF 120.00. Insgesamt führt das leicht höhere Einkommen folglich zu keiner Erhöhung des Tagessatzes. 17.2.8 Bedingter Vollzug