Aus den Akten ist ersichtlich, dass eine Fortsetzungsverhandlung für 28. Februar 2019 angesetzt, jedoch infolge Krankheit der Gerichtspräsidentin abgesetzt wurde. Erst am 5. Juni 2019 erfolgte dann die erneute Vorladung zur Fortsetzungsverhandlung. Anschliessend dauerte es 7 Monate seit dem erstinstanzlichen Urteil, bis die schriftliche Urteilsbegründung erstellt war. 7 Monate sind zwar lang und sollten nicht bei jeder Erstellung einer schriftlichen Urteilsbegründung vorkommen. Dies alleine würde aber keine Reduktion der Strafe rechtfertigen.