Das Verfahren wurde infolge Einsprache gegen die Strafbefehle mit Verfügung vom 26. Oktober 2017 (pag. 775 ff.) an die Vorinstanz überwiesen. Es vergingen weitere 10 Monaten bis zur Vorladung zur Hauptverhandlung (pag. 941 ff.). Zwischen dem Beschluss der Beschwerdekammer vom 15. November 2018 (betreffend die Stellung von L.________ und M.________ im Verfahren; pag. 1233 ff.) und der Fortsetzungsverhandlung vom 26. August 2019 liegen knapp 9 Monate. Aus den Akten ist ersichtlich, dass eine Fortsetzungsverhandlung für 28. Februar 2019 angesetzt, jedoch infolge Krankheit der Gerichtspräsidentin abgesetzt wurde.