Im selben und im darauffolgenden Jahr wurden diverse Untersuchungshandlungen und Befragungen durchgeführt. Die Strafbefehle gegen die Beschuldigten wurden hingegen erst am 9. August 2017 – mithin rund 1.5 Jahre später – erlassen (pag. 742; pag. 768). In dieser Zeit wurden keine Verfahrenshandlungen – bis auf die Verfügungen vom 29. März 2016 (pag. 574 ff.) und das Einholen von Strafregisterauszügen (13. Juli 2017; pag. 448; pag. 465 ff.) sowie des Leumundsberichts über den Beschuldigten 2 (17. Juli 2017; pag. 470 ff.) – vorgenommen. Das Verfahren wurde infolge Einsprache gegen die Strafbefehle mit Verfügung vom 26. Oktober 2017 (pag.