Der Beschuldigte 1 verhielt sich gegenüber den Untersuchungs- und Gerichtsbehörden aber stets korrekt. Insgesamt wirkt sich sein Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren daher neutral aus. 17.2.5.3 Strafempfindlichkeit Es bestehen keine Hinweise auf eine erhöhte Strafempfindlichkeit des Beschuldigten 1. 17.2.5.4 Fazit Strafe nach Berücksichtigung der Täterkomponenten Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten somit neutral aus, womit es bei der gestützt auf die Tatkomponenten auf 30 Strafeinheiten festgesetzten Strafe bleibt.