1899 Z. 13 ff.; pag. 1924). Er hat keine Schulden. Aus seinem Betreibungsregister (Stand: 16. November 2020) ist einzig eine Betreibung der Krankenkasse AV.________ zu entnehmen, welche allerdings bezahlt wurde (pag. 1864; pag. 1870 f.). Zudem führt er seit längerem eine Beziehung und hat sich während des laufenden Strafverfahrens nichts zu Schulden kommen lassen (pag. 1899 Z. 35 ff.). Das laufende Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (pag. 1873) wird aufgrund der Unschuldsvermutung nicht berücksichtigt. Insgesamt sind das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten 1 als neutral zu werten.