Aus den vom Beschuldigten 2 eingereichten Unterlagen (Broschüren zur Herstellung von Hanfprodukten, Zeitungsartikel, Gerichtsentscheide, Einstellungsverfügungen usw.) sowie seinen Aussagen wurde deutlich, dass sein primärer Wille darauf gerichtet ist, dass sein Hanf als landwirtschaftliches Produkt anerkannt wird. Dass der Verwendungszweck von Betäubungsmitteln seit der Gesetzesrevision vom 1. Juli 2011 keine Rolle