Bei der P.________ AG handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die ein statutarisches Aktienkapital von CHF 150'000.00 aufweist. Einziges, individuell zeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates ist B.________, welcher nach aussen auch als Geschäftsführer auftritt. Die P.________ AG wird folglich offensichtlich von B.________ kontrolliert. Es liegen keine komplexen Verhältnisse vor und es sind auch keinerlei Hinweise ersichtlich, die auf einen Organisationsmangel bei der P.________ AG hindeuten würden. Die angeklagten Handlungen wurden allesamt durch B.________ persönlich ausgeführt.