_ übergeben hat und dafür im Gegenzug Geld erhielt bzw. teilweise eine Geldforderung gegenüber den Abnehmern begründete, erfüllte er den objektiven Tatbestand des Veräusserns klar. Der von A.________ vorgebrachte Umstand, dass er gegenüber M.________ die auf Geld lautende Forderung später nie geltend gemacht habe, spielt unter diesen Umständen keine Rolle. Die Veräusserung ist durch das Begründen des Schuldverhältnisses und das Übergeben des Betäubungsmittels bereits vollendet. Beide Abnehmer kauften das veräusserte Cannabis eingestandenermassen zum Konsum als Betäubungsmittel und beurteilten dessen Qualität mindestens als mittelmässig.