39 schliessungsgründe ersichtlich. Der Beschuldigte 1 ist daher wegen Anbaus von Betäubungsmitteln gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. a BetmG schuldig zu sprechen. 14.2 Ziff. 2.1 und 2.2 des Strafbefehls: Veräussern von Betäubungsmitteln (Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG) 14.2.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Für die theoretischen Ausführungen in Bezug auf den objektiven und subjektiven Tatbestand von Art. 19 Abs. 1 lit.