Wie die Vorinstanz zudem treffend ausführte, wies der sichergestellte Hanf gemäss Beweisergebnis einen THC-Gehalt von durchschnittlich 8,9 % auf und überschritt somit die Strafbarkeitsgrenze von 1 % bei weitem. Dass der Beschuldigte 1 dabei direktvorsätzlich handelte, zeigt sich bereits unter anderem an den sichergestellten Beweismitteln (Waage, Minigrip) und des früheren Hantierens mit Hanfpflanzen. Überdies sind keine Rechtfertigungs- und Schuldaus-