14.1.2 Subsumtion Indem der Beschuldigte 1 an seinem Wohnort drei Hanfpflanzen, welche sein Bruder aus Samen herangezogen hatte, behändigte, separierte und zumindest diejenigen vor der Eingangstür pflegte und aufzog, erfüllt er den Tatbestand des Anbauens. Wie die Vorinstanz zudem treffend ausführte, wies der sichergestellte Hanf gemäss Beweisergebnis einen THC-Gehalt von durchschnittlich 8,9 % auf und überschritt somit die Strafbarkeitsgrenze von 1 % bei weitem.