14. A.________ 14.1 Ziff. 1 des Strafbefehls: Anbau von Betäubungsmitteln (Art. 19 Abs. 1 lit. a BetmG) 14.1.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Betreffend die theoretischen Grundlagen zum Tatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. a BetmG kann vollumfänglich auf die treffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 41 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1671). Insbesondere erwog die Vorinstanz dazu: Der Begriff des Anbauens wird im Gesetz nicht umschrieben. Anbauen umfasst ein Tätigwerden, das auf einen späteren Erfolg gerichtet ist.