38 nen, dass gemäss Bundesgerichtsentscheid 6B_878/2018 vom 29. Juli 2019 eine genügende gesetzliche Grundlage zur Bestimmung des durchschnittlichen Ge- samt-THC-Gehalts vorhanden ist, so wie es die Vorinstanz zu Recht ausführte. Dieser ist durch Addition des freien THC mit der decarboxylierten THC- Carbonsäure zu bestimmen. Betreffend die Rüge der Probeentnahmen wird zudem auf den Bundesgerichtsentscheid 6B_1113/2013 vom 30. Juni 2014 verwiesen.