Seither ist nunmehr allein entscheidend, wie hoch der THC- Gehalt der Hanfpflanze ist. Liegt dieser unter 1 %, so ist deren Besitz legal. Handelt es sich um einen THC-Gehalt über 1 %, so liegt nach dem Wortlaut von Art. 8 Abs. 1 lit. d BetmG Hanf des Wirkungstyps Cannabis vor, welcher ein verbotenes Betäubungsmittel i.S. des BetmG darstellt (FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, BetmG Kommentar, 3. Aufl. 2016, N. 27 zu Art. 8 BetmG). Des Weiteren bleibt zu erwäh-