13. Vorbemerkung Betreffend anwendbares Recht und die Erläuterungen zum Wirkungstyp Cannabis kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 38 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1668 f.). Ergänzend gilt es zu erwähnen, dass gemäss Anhang 1 der Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien (BetmVV-EDI;