Es sind denn auch keinerlei Gründe ersichtlich, warum der Zeuge unwahre Aussagen machen sollte. Zudem ist gestützt auf die rechtmässig angeordneten und korrekt durchgeführten Analysen evident, dass der durchschnittliche THC-Gehalt der Pflanzen über 1 % lag. Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass seit der Gesetzesrevision vom 1. Juli 2011 der Zweck keine Rolle mehr spielt und die Urteile oder die eingereichten Unterlagen teilweise Bezug nehmen auf eine Zeit vor dem 1. Juli 2011 (so u.a. pag. 1035, Zeitungsausschnitt der AP.