Aufgrund der in Ziff. A.II hiervor gemachten Ausführungen geht das Gericht davon aus, dass die Analysen des THC-Gehalts durch das IRM rechtmässig angeordnet und korrekt vorgenommen wurden. Das Gericht legt seinem Urteil entsprechend die durch das IRM ermittelten Gesamt-THC-Werte zugrunde. Damit ist erstellt, dass die Mehrheit der Pflanzen auf dem hier zu beurteilenden Hanffeld einen THC-Gehalt von mehr als 1,0 % THC aufgewiesen haben. Die Ausführungen von B.________ zu angeblichen tieferen THC-Werten der angepflanzten Hanfpflanzen auf diesem Feld in früheren Jahren sind nicht Entscheid wesentlich, weil dies nicht Teil des angeklagten Sach-