Bestritten ist weiter der THC-Gehalt der fraglichen Hanfpflanzen. B.________ machte geltend, der THC-Gehalt der Pflanzen vom fraglichen Feld habe in der Vergangenheit stets 0,8–1,9 % betragen (pag. 326 Z. 218 f.). Weiter rügte er, die Analysen des sichergestellten Hanfes durch das IRM seien unrechtmässig gewesen und aus den Akten zu weisen (pag. 1003; 1005). Anlässlich des zweiten Teils der Hauptverhandlung bestritt er weiterhin die Rechtmässigkeit der Feststellung des THC- Gehalts (pag. 1573). Aufgrund der in Ziff.