Bestritten ist wie erwähnt die Menge der ausgesäten Hanfsamen. B.________ gibt an, es seien ca. 700 g, bzw. weniger als ein Kilo Hanfsamen ausgesät worden (pag. 325 Z. 136). Dem steht die Aussage von AL.________ entgegen, welcher angibt, ein bis zwei Kilo Hanfsamen ausgesät zu haben (pag. 204 Z. 76 ff.). AL.________ machte Angaben, wie er die Samen ausgesät hat und in welchen Abständen er sie verteilt hat (pag. 204 Z. 76 ff.). B.________ hingegen beschränkte sich auf die Feststellung, dass es sich um weniger als ein Kilo gehandelt habe.