1887), die Aussagen von AL.________, wonach er die Hanfsamen im April [ansäte] (pag. 203 ff.) sowie den Vertrag zwischen AL.________ und der P.________ AG vom März 2014, wonach ein Mietvertrag über das Hanffeld von Frühling bis Herbst 2014 abgeschlossen wurde (pag. 209), ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte 1 die rund 2'000 Hanfpflanzen im Frühjahr 2014 vom Beschuldigten 2 erworben hat (vgl. dazu auch die vorangehenden Ausführungen). Ergänzend weist die Kammer darauf hin, dass die durch den Beschuldigten 2 dem Zeugen AN.________ gezeigte «Ordonannce de classement du 16 septembre 2014» des Kantons N.______