34 Polizei bereits vor Ort war und ein Abstreiten/Leugnen nichts mehr gebracht hätte. In Bezug auf die Herstellung und die Verarbeitung handelte der Beschuldigte 1 zudem vorsätzlich. Sein direktes Handlungsziel lag darin, schnell Geld zu verdienen. Zu diesem Zweck gab er denn auch seine Erwerbstätigkeit auf, sobald er mit dem «Durchdiener» fertig war, um sich ein neues Standbein aufzubauen.