Somit ist erstellt, dass der durchschnittliche THC- Wert der vom Hanffeld in F.________/G.________ stammenden Hanfpflanzen – und damit auch diejenigen aus der nahegelegenen Tabakscheune und beim Beschuldigten 1 zu Hause sichergestellten Hanfpflanzen – über 1 % lag. Die Bewachung des Hanffeldes allein lässt jedoch noch nicht darauf schliessen, dass bei diesem Vorhaben bewusst Hanf mit einem THC-Gehalt von über 1 % herangezogen werden sollte. Allerdings hat der Beschuldigte 1 in Bezug auf das geltende Recht eine grosse Gleichgültigkeit an den Tag gelegt oder versuchte zumindest, die Behörden in diesem Glauben zu lassen.