156) und die Nachträge vom 3. und 17. Dezember 2014 übereinstimmend festhalten (pag. 133; pag. 149). Der konkrete Standort der Probeentnahme, so wie er anlässlich der Probeentnahme vom 16. September 2014 dokumentiert wurde (vgl. pag. 1191), fehlt gänzlich. Schliesslich ist auch die Asservat Nr. 14- 20928.5 (Referenz 17) nicht zuordbar, weshalb der forensisch-chemische Abschlussbericht vom 7. Oktober 2014 zur Beweiswürdigung nicht herangezogen wird. Die Nichtbeachtung dieses Analyseberichts ändert allerdings nichts am Endergebnis: Die am 16. September 2014 und am 8. Oktober 2014 entnommenen und in der Folge analysierten Proben wiesen mehrheitlich einen THC-Wert von über 1 % auf (pag.