Aus dem Schreiben vom 16. Juni 2014 des Beschuldigten 2 an den Beschuldigten 1 ist einzig zu entnehmen, dass letzterer ersucht wurde, das Feld spätestens ab dem 25. Juni zu übernehmen und er ab Übergabe des Feldes dafür zuständig sei (Pflege, Bewachung, Entfernen der männlichen Pflanzen usw.) (pag. 125 f.; pag. 128). Der Beschuldigte 1 sagte aus, er habe im Mai (2014) mit der Pflege begonnen (pag. 267 Z. 16 ff.), der Beschuldigte 2 sprach hingegen von Mitte Juli (pag. 325 Z. 156 f.). Sicher ist somit einzig, dass es im Frühsommer 2014 zur Übergabe des Feldes bzw. zum eigentlichen Kauf der Hanfpflanzen gekommen ist.