32 die Hanfpflanzen bzw. -blüten vom Beschuldigten 1 für CHF 25.00 pro Stück abkaufen (pag. 126; pag. 128 f.; pag. 270 Z. 177 ff.; pag. 1596; pag. 1887). Zu welchem Zeitpunkt die Übergabe des Feldes dann konkret erfolgte, geht aus den schriftlichen Verträgen/Abmachungen nicht hervor. Aus dem Schreiben vom 16. Juni 2014 des Beschuldigten 2 an den Beschuldigten 1 ist einzig zu entnehmen, dass letzterer ersucht wurde, das Feld spätestens ab dem 25. Juni zu übernehmen und er ab Übergabe des Feldes dafür zuständig sei (Pflege, Bewachung, Entfernen der männlichen Pflanzen usw.) (pag.