Zu erwähnen ist zudem, dass die wenigen Messwerte, die unter diesem Grenzwert liegen, mehrheitlich bei Pflanzen gemessen wurden, die bereits Anfang September und damit zu Beginn bzw. sogar vor der Erntezeit beprobt wurden, als sie ihren potentiellen THC-Gehalt noch nicht vollständig entwickelt hatten. Der geerntete und in der Tabakscheune zum Trocknen aufgehängte Hanf hatte jedenfalls immer THC- Gehalte von über 1 %. Auf die Argumentation des Beschuldigten, er hätte nicht gewusst, dass der Hanf den THC-Grenzwert überschritten habe, wird später im Rahmen der rechtlichen Würdigung eingegangen (Ziff. C.III.3 hiernach), zumal es sich dabei um einen Aspekt des Vorsatzes handelt.