Sodann ist erstellt, dass der Hanf vom Feld anschliessend unter anderem durch A.________ getrocknet, bearbeitet bzw. gerĂ¼stet und abgewogen sowie abgepackt wurde. Dies alles ist von A.________ eingestanden und ergibt sich des Weiteren auch aus den objektiven Beweismitteln, insbesondere den Sicherstellungen in der Tabakscheune und am Wohnort von A.________ sowie den belastenden Aussagen von C.________ und AA.________.