Dies ergibt sich in eindeutiger Weise aus der Gesamtheit der sichergestellten Urkunden. Insbesondere das Schreiben der P.________ AG an A.________ vom 26.06.2014 (pag. 125 f.) sowie die zuvor geleistete und quittierte Anzahlung von A.________ dokumentieren die vertragliche Beziehung und den Kaufgegenstand (Hanffeld mit Pflanzen in der Höhe von 30–50 cm) hinreichend und eindeutig. Hinzu kommt, dass B.________ der Polizei in seinem Schreiben vom 26.09.2014 mitteilte, das Hanffeld entgeltlich auf A.________ übertragen zu haben (pag. 496). Schliesslich wird auf die Abmachung verwiesen (pag.