Asservat Nr. 14-21709.3 / Referenz 3: THC-Gehalt von 3.9 % (Messungenauigkeit: ±0.6 %) Wie unter I.3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen hiervor bereits erwähnt, wurden im Berufungsverfahren beide Beschuldigten nochmals zur Sache befragt (pag. 1898 ff.). Überdies reichte der Beschuldigte 1 einen Anbau- und Abnahmevertrag 2014 zwischen ihm und der P.________ AG vom 2. bzw. 8. Juli 2014 (pag. 1887) sowie zwischen R.________ und der P.________ AG vom 10. März bzw. 5. Mai 2014 ein (pag. 1887). Der Beschuldigte 2 gab ebenfalls diverse Unterlagen zu den Akten (vgl. Ziff. I.3. hiervor).