I.6. oben) – von einem Tatzeitraum von rund zwei Jahren aus. Mit Blick auf eine durchschnittlich monatlich verkaufte Menge von 6.75 Gramm Cannabis ergibt dies eine verkaufte Gesamtmenge von 162 Gramm (1.5 x 4.5 Gramm x 24) und einen Deliktsbetrag von CHF 1'800.00 (CHF 75.00 x 24). Nach dem Gesagten erachtet es die Kammer als erstellt, dass der Beschuldigte 1 L.________ in der Zeit vom 26. August 2012 bis zum 15. August 2014 an der D.________ in E.________ insgesamt 162 Gramm Cannabis für CHF 1'800.00 verkaufte. In Bezug auf den Vorwurf gemäss Ziff. 2.2 (Verkauf an M.______