Z. 15 ff.). Auch seine Begründung, wonach er den Bargeldbetrag von CHF 20'000.00 über drei Monate lang im Auto aufbewahrt habe, weil er noch nicht dazu gekommen sei, es auf die Bank zu bringen (pag. 1903 Z. 34 ff.), wirkt mehr wie eine schlichte Ausrede denn wie eine plausible Erklärung. Ebenfalls als Schutzbehauptungen gewertet werden seine Aussagen betreffend die Minigrip (Stichwort: einheimische Samen als Muster; schöne Blüten aufbewahren). Der Beschuldigte 1 kann weiter aus den Ausführungen des Zeugen L.________, wonach die Menge nur eine Hochrechnung der Polizei gewesen sei und er diese nicht mehr bestätigen könne (pag. 1575 Z. 44 f.), nichts zu seinen Gunsten ableiten.