Militärsold und aus dem Erbe seines Grossvaters stammen würden (pag. 1902 Z. 15 ff.). Auf die Frage, weshalb er CHF 20'000.00 im Auto aufbewahrt habe, führte der Beschuldigte 1 an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass er dem Beschuldigten 2 zunächst CHF 50'000.00 für die Investition in das Hanffeld gegeben habe. Weil ihm aber Zweifel gekommen seien – aufgrund seiner fehlenden Erfahrungswerte – habe ihm der Beschuldigte 2 das Geld zurückgegeben. CHF 20'000.00 habe er ins Auto gelegt, den Rest habe er sonst zur Seite gelegt und einen Teil davon habe er gebraucht. Schliesslich habe er dem Beschuldigten 2 vertragsgemäss CHF 32'400.00 überwiesen (pag. 1903 Z. 4 ff.).