Es sind keine Gründe ersichtlich, weshalb die beiden Belastungszeugen falsch ausgesagt haben sollten, insbesondere weil sie sich auch selber belastet haben und die deshalb gegen sie ausgesprochenen Verurteilungen rechtskräftig wurden. Dass sie sich scheuten diese belastenden Aussagen anlässlich der Hauptverhandlung in Anwesenheit von A.________ zu bestätigen, zeigt ihr damaliges Verhalten, welches zum Abbruch der Hauptverhandlung führte.